Kanzlei Sybille Freimuth Persönliche und kompetente Beratung im Herzen Bremens

Nach dem Studium des Sozialversicherungsrechts an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin (1985-1988) und Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen und Berlin als Gruppenleiterin im Fachgebiet Rente sowie anschließender Tätigkeit als angestellte Rentenberaterin in Berlin bin ich seit meiner Zulassung durch den Präsidenten des Landgerichts Bremen im Jahre 1994 als selbstständige Rentenberaterin tätig.

Seit 1994 besteht die Mitgliedschaft im Bundesverband der Rentenberater. Seit 2009 bin ich ehrenamtlich als Regionalbeauftragte des BvR für den Bereich Nord tätig.

Das Sekretariat wird von meiner Mitarbeiterin Frau Ardler geführt. Frau Ardler hat stets ein offenes Ohr für Ihre Anliegen und findet ganz sicher einen Termin für Ihr Beratungsgespräch.

Sollte der Termin nicht innerhalb der Widerspruchsfrist vergeben werden können, so legen Sie bitte vorsorglich Widerspruch gegen den Bescheid ein. Auch wenn dies nicht mehr möglich ist, kann im Sozialrecht immer ein Antrag auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X gestellt werden.

Wenn Sie Ihre Angelegenheit nicht persönlich klären möchten oder können, so bieten wir Ihnen gern auch eine Bearbeitung auf schriftlichem Wege, eine Telefon- oder Videokonferenz an.