Gebühren

Rentenberater sind gesetzlich verpflichtet, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen.

Höhe der Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem Aufwand für das durchzuführende Verfahren. Hierbei können die Kosten oft schon nach dem Erstgespräch festgelegt, zumindest aber eingegrenzt werden.

Für eine Erstberatung haben wir eine Pauschale, bitte sprechen Sie uns gern bei der Terminvereinbarung an.

Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.